Börsenordnung

Präambel

Die Veranstaltung der Börse geschieht unter der Prämisse, dass sie ein Forum für den direkten Kontakt zwischen Amphibien- und Reptilienzüchtern, wie auch seriösen Händlern und interessierten Terrarianern oder allgemein Interessierten darstellt. Sie ist als Plattform für den Austausch sowohl von Tieren als auch von Informationen gedacht und soll in ihrer Zielsetzung letztendlich den Massenimport von Wildtieren eindämmen und zu selbst erhaltenden Populationen in menschlicher Obhut führen.
 

I. Allgemeiner Teil

Die Börsenordnung wurde erlassen von:

Terrarien-Freunde-Hamburg e.V.

Vertreten durch den Vorstand

Michael Millert

Treptower Str. 47

22147 Hamburg

vorstand@t-f-h.de

 

1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher

Diese Börsenordnung gilt für die Tierbörse:

Name der Börse: Hamburger-Terrarianer-Tag

Ort der Durchführung:
Gymnasium Oldenfelde
Birrenkovenallee 12
22143 Hamburg
 

Beginn und Ende der Börse: 19.09.2010, 10:00 - 17:00 Uhr.
 

Veranstalter sowie für Organisation und Durchführung der Börse verantwortlich:

 

Terrarien-Freunde-Hamburg e.V. - vertreten durch den Vorstand:
 

Michael Millert

Treptower Str. 47

22147 Hamburg

vorstand@t-f-h.de

 

Norbert Grammel

Kahlenredder 47

22885 Barsbüttel

2-vorsitzender @t-f-h.de

 

 

 

2. Gegenstand der Börse
 

Die Börse dient ausschließlich dem Verkauf und/oder Tausch von Terrarien-Tieren und Schildkröten sowie tierschutzgerechtem Zubehör und Fachliteratur unmittelbar durch die Anbieter.

 

3. Börsenteilnehmer

4. Allgemeine Durchführungsbestimmungen

5. Ausübung des Hausrechts

II. Angebot, Kauf und Tausch von Tieren

6. Angebotene Tiere

7. Abgabe von Tieren an Kinder und Jugendliche

8. Allgemeine Anforderungen an die Präsentation der Tiere

 

9. Verkaufsbehältnisse

a)         ausreichende Belüftung, Wärmezufuhr oder Beleuchtung

b)        geeignetes Bodensubstrat, für die Aufnahme von Ausscheidungen

c)         die Größe des Behälters muss den Tieren ein problemloses Wenden ermöglichen

d)        Faustregeln für Behältergrößen bezogen auf die kürzeste Kantenlänge der Grundfläche:

·     Echsen: mindestens das 1,5 fache der Kopf-Rumpflänge

·     Schlangen: mindestens das 0,5 fache der Gesamtlänge

·     Schildkröten: mindestens das 2-fache der Panzerlänge

e)         die Betrachtung darf nur von einer Seite oder durch den Deckel möglich sein

f)          Behälter für Schlangen, Echsen oder Amphibien haben eine Mindestgröße von ca. 10x10x10 cm aufzuweisen (keine Heimchendosen!). Die Höhe hat artgerecht zu sein.
 

Die Behältnisse müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und vor jeder Wiederverwendung gereinigt und desinfiziert werden. Eine ausreichende Belüftung muss gewährleistet und ggf. ausreichend geeignetes Bodensubstrat vorhanden sein. Zur Vermeidung von unnötigem Stress dürfen die Behältnisse möglichst nur von einer Seite her einsehbar sein. Sie sind mit geeigneten Rückzugsmöglichkeiten (z. B. Wurzeln, Pflanzenbüschel oder andere Versteckmöglichkeiten) auszustatten, insbesondere wenn die angebotenen Tiere nachtaktiv oder besonders stressanfällig sind. Bei Tieren aus Feuchtgebieten muß ein feuchtigkeitsspeicherndes Substrat oder eine andere geiegnete Möglichkeit zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit eingesetzt werden. Während der Börse müssen solche Tiere übersprüht werden (z.B. Blumensprüher).

10. Besondere Bestimmungen zur Sicherstellung des Tierschutzes

11. Behandlung erkrankter Tiere
 

Erkrankte oder verletzte Tiere sind abzusondern und nach Bedarf zu behandeln.
Rufbereitschaft eines Tierarztes:
Dr. Birgit Rüschoff

12. Beratung und Information
 

Name und Anschrift des Anbieters sind an gut sichtbarer Stelle unmittelbar am Angebotsplatz anzubringen. Darüber hinaus sind die Verkaufsbehältnisse in geeigneter Form mit Hinweisschildern zu versehen, aus denen folgende Angaben zu entnehmen sind:

Auf Angaben, die sich auch dem unkundigen Besucher erschließen, kann verzichtet werden.